Aktenzeichen: 15 K 14-25
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Beschreibung
Das im Grundbuch von Seehausen Blatt 631 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Seehausen, Flur 8, Flurstück 465/20
Gebäude- und Freifläche, Friedrich-Ebert-Weg 2
Größe: 136 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem leerstehenden, eingeschossigen und unterkellerten Einfamilienhaus in baulich sehr schlechtem, unsanierten, stark baufälligen, ruinösen Zustand. Baujahr vermutlich um 1900. Es besteht ein geteilter Hauseingangsbereich mit dem benachbarten Gebäude (Hausnummer 3) in Form einer einfachen/schadhaften Holztür mit Lichtausschnitt. Es bestehen diverse Bauschäden und Baumängel in Form von Mauerwerksfeuchtigkeit, Schädigung von tragenden Teilen und einer stark schadhaften Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation. Auch sind Bauschuttablagerungen vorhanden. Das Nebengebäude ist im gleichen schlechten (ruinösen) Zustand wie das Einfamilienhaus.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.06.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 10.000,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2 Zimmer Nr. 47 zu den üblichen Geschäftszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung) eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 14/25 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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