• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026

Aktenzeichen: 0015 K 0008/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 22.01.2026 13:01

Termin

Dienstag, 02. Juni 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Albert-Nußbaum-Straße 17, 39164 Stadt Wanzleben-Börde, OT Seehausen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Haus 2, Saal 49

Verkehrswert

120.000,00.

Grundbuch

von Seehausen Blatt 1569, BV-Nr. 1, Flur 8, Flurstück 1172/0, Wohnbaufläche in Größe von 636 qm.

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Seehausen Blatt 1569 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Seehausen, Flur 8, Flurstück 1172/0
Wohnbaufläche, Albert-Nußbaum-Straße 17
Größe: 636 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem eigengenutzten, eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1900, Wohnfläche ca. 130 m², Modernisierungen 1995 Ölheizung, 2006 Kunststofffenster, 2010 teilweise neue elektrische Leitungen, nicht barrierefrei) mit teilweise zu Wohnzwecken ausgebautem Dachgeschoss und einseitigem Anbau. Die Ausstattung ist als einfach einzustufen, der Unterhaltungszustand als befriedigend. Als Nebengebäude sind vorhanden ein Dachunterstand als Holzkonstruktion mit Wellasbest eingedeckt, eine massive Garage mit 42 m² Nutzfläche mit Wellastbesteindeckung, eine ehemalige Scheune (Baujahr 1900) mit einer Nutzfläche von ca. 138 m² mit Wellasbesteindeckung und ein massiver Anbau (Baujahr 1900), worin sich Heizung und Öltanks befinden sowie ein Carport mit Profilblecheindeckung. Es sind denkmalrechtliche Vorschriften nach § 14 DenkmSchG zu beachten.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.05.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 120.000,00 €

Das Gutachten kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 8/24 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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