• Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026

Aktenzeichen: 0015 K 0006/2025‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 09.04.2026 12:04

Termin

Dienstag, 08. September 2026, 11:30 Uhr

Objekt und Lage

Haupstr. und Hornhäuser Weg 13 udn 2, 39387 Oschersleben, OT Beckendorf- Neinndorf

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben Gartenstr. 1 39387 Oscherleben(Bode), Haus 2, Saal 49

Verkehrswert

Gesamtverkehrswert: 18.400,00 EUR Verkehrswert BVNr. 1: 7.900,00 EUR Verkehrswert BVNr. 2: 8.800,00 EUR

Grundbuch

Beckendorf-Neinorf Blatt 1090 BVNr. 1 Gemarkung Beckendorf-Neindorf Flur 6 Flurstück 126 Wohnbaufläche, Hauptstr. 13 Größe 269 qm BVNr. 2 Gebmarkung Beckendorf-Neindorf Flur 6 Flurstück 129 Wohnbaufläche, Hornhäusder Weg 2 Größe 403 qm

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Beckendorf-Neindorf Blatt 1090 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Beckendorf-Neindorf, Flur 6, Flurstück 126
Wohnbaufläche, Hauptstraße 13
Größe: 269 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Beckendorf-Neindorf, Flur 6, Flurstück 129
Wohnbaufläche, Hornhäuser Weg 2
Größe: 403 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Bewertungsobjekt ist ein ehemals als Mehrfamilienhaus genutztes Wohnhaus, das auf 2 Grundstücken errichtet wurde, jedoch in der Gesamtheit eine wirtschaftliche Einheit bildet. Das Objekt ist überwiegend entkernt und im aktuellen Zustand nicht nutzbar und nicht bewohnbar. Eine Kernsanierung ist erforderlich. Grundrisse überwiegend verändert. Im Keller des Hauses befindet sich eine ca. 8 Jahre alte Anlage zur Trockenlegung des Mauerwerks. Hausschwamm kann nicht abschließend ausgeschlossen werden.
Art der Bebauung: Wohnwirtschaftliche Nutzung in offener ein- bis zweigeschossiger Bauweise.
Denkmalschutzrechtliche Belange des Umgebungsschutzes zu einem südlichen Kulturdenkmal sind zu berücksichtigen.
Freistehendes Mehrfamilienhaus, ein bis zwei Vollgeschosse, vollunterkellert, zu Wohnzwecken ausbaubares Dachgeschoss; das Gebäude ist nicht barrierefrei, 2 Eingangstreppen; leerstehendes Wohnhaus in dem sich ehemals 4 Wohnungen befanden, überwiegender Rohbauzustand; komplette Sanierung des Innenausbaus, der Haustechnik sowie energetische Ertüchtigung von z.B. Fassade, Dämmung im Dachbereich etc. erforderlich; Funktionstüchtigkeit von Strom, Wasser und Abwasser muss geprüft werden. Mauerwerksfeuchte in Wohnung EG links. Schädlingsbefall teilweise des Dachstuhls und Holzdielen, umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Keine Baugenehmigung für Um-/Ausbau laut Angabe im Gutachten.
BV Nr. 1 (Flurstück 126, Hauptstraße 13): Doppelhaushälfte eines Mehrfamilienwohnhauses, Hausanschluss für Strom und Trinkwasser, Begründung von Leitungsrechten ggf. erforderlich.
BV Nr. 2 (Flurstück 129, Hornhäuser Weg 2): Doppelhaushälfte eines Mehrfamilienwohnhauses, Schmutzwasseranschluss.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.03.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 18.400,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 7.900,00 €
lfd. Nr. 2: 8.800,00 €

Das Gutachten kann bei der zuständigen Rechtspflegerin - nach vorheriger telefonischer Terminsabsprache - des Amtsgerichts Oschersleben Gartenstraße 1 (Zimmer Nr. 41 Haus 2) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 6/25 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger

Deutsche Bank AG Frau Iben 030/3407-3304

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