Aktenzeichen: 0015 K 0008/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Oschersleben Blatt 6858 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Oschersleben, Flur 59, Flurstück 35
Gebäude- und Freifläche, Bruchstraße 57
Größe: 284 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Unterkellertes, zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zum Teil ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr geschätzt 1900. Das Wohnhaus befindet sich nach äußerem Anschein in einem mäßigen bis schlechten baulichen Zustand. Schäden am Gebäude sind erkennbar: Rissbildung in der Fassade, Beschädigung am Sichtmauerwerk, Putzverkleidung abgängig. Eintritt von Niederschlagswasser, da offene Fenster und Dachluke. Folgeschäden durch den Wassereintritt an Holzbauteilen, Geschossdecken, Dachkonstruktion möglich. Bewuchs der Dacheindeckung und Dachrinnen. Im Gebäudeinneren Beschädigungen am Innenausbau und Müll vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet. Ausgleichsbetrag nicht bezahlt. Grenzbebauung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Von einer umfassenden (Neu)Herstellung der Erschließungsanlagen ist auszugehen. Keine immobilienwirtschaftliche Nutzung zur Zeit möglich. Das Vorhandensein von gesundheitsschädlichen Baumaterialien, Holzschutzmitteln, Betriebs- und Schadstoffen, die gesondert zu entsorgen sind, kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.04.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 1,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Weiterhin ist bei Einzahlung der Sicherheitsleistung die vollständige Anschrift anzugeben.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 9512160000537 - 15 K 8/25 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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