• Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025

Aktenzeichen: 0038 a K 0011/2024‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 07.07.2025 09:07

Termin

Montag, 29. September 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Sieverstorstraße, 39106 Magdeburg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Magdeburg, Saal 1

Verkehrswert

80.000,00

Grundbuch

Magdeburg Blatt 103861

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 103861 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 274, Flurstück 11/4
Wohnbaufläche, Sieverstorstraße
Größe: 819 m²

Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück ohne aktuelle Nutzung, Lage in 'zweiter Reihe' (hinter Sieverstorstraße 39/39a), Einstufung als Rohbauland - im Geltungsbereich einfacher Bebauungsplan Nr. 174. Aufgrund von Auffüllungen mit Abbruchmaterial ist von einem nicht geeigneten Baugrund auszugehen. Laut Gutachten begründet die ehemalige gewerbliche Nutzung als Lederwarenfabrik einen Altlastenverdacht - auch wenn keine Eintragungen im Altlastenregister bestehen. Baulastenverzeichnis ohne Eintragung.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 80.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.067) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 11/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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