• Zuletzt aktualisiert: 15.06.2025

Aktenzeichen: 0038 a K 0005/2023‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.06.2025 14:06

Termin

Mittwoch, 03. September 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Mittagstr. 35, 39124 Magdeburg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Magdeburg, Saal 1

Verkehrswert

20.000,00

Grundbuch

Magdeburg Blatt 110602

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 110602 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 273, Flurstück 909/53
Wohnbaufläche, Mittagstraße 35
Größe: 310 m²

Objektbeschreibung:
Mehrfamilienwohnhaus (Baujahr 1865, Leerstand seit ca. 20 Jahren, ruinöser Zustand) und Seitenhaus (Rohbauzustand).
Die Besichtigung des Grundstücks und des Gebäudes im Rahmen der Wertermittlung konnte aufgrund des Zustandes nur eingeschränkt erfolgen.

Hinweis:
Richtigkeit der Bestandsangaben im Grundbuch bzgl. der Katasterdaten unterliegen nicht dem öffentlichen Glauben, da im Grundbuch ein Grenzvermerk (streitige Grenze betr. Nachbargrundstück) eingetragen ist.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.02.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 20.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 5/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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