• Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026

Aktenzeichen: 0031 K 0029/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 26.06.2026 13:06

Termin

Dienstag, 08. September 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Ortsstraße 15, 39624 Kalbe (Milde), Ortsteil Engersen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03

Verkehrswert

148.000,00 Euro

Grundbuch

Engersen Blatt 673 Flur 6 Flurstück 41

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Engersen Blatt 673 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Engersen, Flur 6, Flurstück 41
Wohnbaufläche und Grünanlage, Ortsstraße 15
Größe: 1.294 m²

Das Beschlagnahmegrundstück ist bebaut mit einem Wohnhaus, einem Neben- bzw. Mehrzweckgebäude, einer ehemaligen Scheune und einer Garage mit einem Stellplatz und Nebenräumen (Resthof).

Der bauliche Zustand des quasi freistehenden, zweigeschossigen, augenscheinlich teilunterkellerten Wohnhauses mit nicht nutzbarem Dachraum und der drei Nebengebäude ist nach dem äußeren Anschein befriedigend und größere Schäden und oder wesentlicher Instandhaltungsstau waren bei der Begutachtung nicht zu erkennen.

Die einfachen Außenanlagen befinden sich insgesamt in einem ungepflegten Zustand.
Der südliche Grundstücksbereich ist unbebaut und war bzw. ist der Hausgarten, der seit längerem nicht bewirtschaftet und verwildert ist.

Die erste Beschlagnahme erfolgte am 24.11.2023.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.11.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 148.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 29/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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