• Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026

Aktenzeichen: 0031 K 0017/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 26.06.2026 09:06

Termin

Dienstag, 18. August 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Jävenitzer Straße 17, 39638 Gardelegen, Ortsteil Letzlingen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03

Verkehrswert

114.000,00 Euro

Grundbuch

Letzlingen Blatt 1506 Flur 3 Flurstück 1499

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Letzlingen Blatt 1506 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Letzlingen, Flur 3, Flurstück 1499
Wohnbaufläche, Grünfläche, Jävenitzer Straße 17
Größe: 1.130 m²

Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit vollständig ausgebautem Dachgeschoss, einem ausgebauten, teilunterkellerten Nebengebäude (ehemaliges Stallgebäude, ausgebaut zu einer Büroeinheit, Dachgeschoss nicht nutzbar) und einem Nebengelass (ehemaliges Stallgebäude, umgenutzt zu Nebengelass mit Abstell-/Lagerraum und Garage bebaut (Baujahr ca. 1930).
Der bauliche Zustand aller Gebäude ist noch befriedigend; es besteht erheblicher Instandhaltungsstau.
Die Außenanlagen sind ungepflegt.
Das Beschlagnahmeobjekt ist nicht bewohnt.

Die erste Beschlagnahme erfolgte am 16.05.2025.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.05.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 114.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 17/25 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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