Aktenzeichen: 0031 K 0025/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Gardelegen Blatt 8115 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gardelegen, Flur 16, Flurstück 295
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen, Ernst-Thälmann-Straße 1
Größe: 293 m²
Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem zweiseitig angebauten, nur geringfügig unterkellerten, zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss sowie zweigeschossigem Anbau (Baujahr vor 1900) bebaut.
Im Erdgeschoss sind zwei Gewerbeeinheiten vorhanden und im Obergeschoss befindet sich eine Wohnung.
Der bauliche Zustand ist insgesamt normal. Der Unterhaltungszustand ist als befriedigend bis ausreichend einzuschätzen und es besteht Renovierungsbedarf.
Auf dem Grundstück befinden sich keine Stellplätze.
Es ist ungenutzt und weist erhebliche Entrümpelungserfordernisse auf.
Das Beschlagnahmeobjekt liegt im Denkmalbereich 'Historische Altstadt Gardelegen'.
Die erste Beschlagnahme wurde bewirkt am 08.08.2025.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.08.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 95.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung unter zwingender Angabe des benannten Verwendungszwecks zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512060000538 AG GA 31 K 25/25
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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