• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 31 K 30-25‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 14.09.2026 00:09

Termin

Dienstag, 10. November 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Lessingstraße 10, 38486 Klötze

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29, 39638 Gardelegen

Verkehrswert

250.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Klötze Blatt 2741 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Klötze, Flur 7, Flurstück 296/56
Gebäude- und Freifläche, Lessingstraße 10
Größe: 582 m²

Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem freistehenden, eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss (Baujahr 1994) und einer Garage bebaut.
Der bauliche Zustand ist normal; es besteht partieller Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.

Die erste Beschlagnahme wurde bewirkt am 19.09.2025.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 16.02.2026 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 250.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung unter zwingender Angabe des benannten Verwendungszwecks zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512060000415 AG GA 31 K 30/25

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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