• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 0003 K 0020/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 08.09.2026 10:09

Termin

Dienstag, 15. Dezember 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Anger, 39218 Schönebeck, Felgeleben

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstraße 96, Raum 308

Verkehrswert

lfd. Nr. 1: 323.000,00 lfd. Nr. 2: 336.900,00 lfd. Nr. 3: 6.400,00 Gesamtverkehrswert: 666.300,00 Euro

Grundbuch

Schönbeck Blatt 31995

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Schönebeck Blatt 31995 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Schönebeck, Flur 1, Flurstück 10279
Wohnbaufläche, Am Anger
Größe: 708 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Schönebeck, Flur 1, Flurstück 10280
Wohnbaufläche, Am Anger
Größe: 772 m²

lfd. Nr. 3
Gemarkung Schönebeck, Flur 1, Flurstück 10283
Wohnbaufläche, Am Anger
Größe: 163 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Grundstück 1 ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit Flachdach (Wohnfläche ca. 106 m²) sowie Nebengelass.
Das Grundstück 2 ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit Flachdach (Wohnfläche ca. 99 m²) sowie Nebengelass.
Das Grundstück 3 ist unbebaut.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.10.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 666.300,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 323.000,00 €
lfd. Nr. 2: 336.900,00 €
lfd. Nr. 3: 6.400,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Schönebeck (Zimmer Nr. 309) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE86 8100 0000 0081 0015 91
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512200000869

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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