• Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026

Aktenzeichen: 0003 K 0019/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 21.07.2026 09:07

Termin

Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Kirchhofstraße 9, 39221 Bördeland, OT Biere

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstraße 96, Saal 308

Verkehrswert

32.500,00

Grundbuch

Biere Blatt 2755

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Biere Blatt 2755 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Biere, Flur 8, Flurstück 175/24
Wohnbaufläche, Kirchhofstraße 9
Größe: 640 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen Einfamilienwohnhaus (teilunterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss, sanierungsbedürftig, Wohnfläche ca. 60 m²) sowie Nebengelass (Stall, Schuppen).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.08.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 32.500,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Schönebeck (Zimmer Nr. 309) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE86 8100 0000 0081 0015 91
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512200000455 - 3 K 19/25 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger

RA Welker, Tel. 0391/56280470, Az. 2025/2829

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