• Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025

Aktenzeichen: 0009 K 0005/2024‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (1-2 Zimmer), Eigentumswohnung (3-4 Zimmer)
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025 10:09

Termin

Donnerstag, 13. November 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Steinweg 32, 06484 Quedlinburg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Quedlinburg, Adelheidstraße 02, Saal 205

Verkehrswert

34.000,00

Grundbuch

Quedlinburg Blatt 8050

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden der im Wohnungsgrundbuch von Quedlinburg Blatt 8050 unter Nr. 2 eingetragene

90,81 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Quedlinburg, Flur 37, Flurstück 1588
Wohnbaufläche, Steinweg 32
Größe: 416 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 1. und 2. Dachgeschoss mit Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 10 und der Farbe rot bezeichnet.

Bebauung/Nutzung:
3-Zimmer-Eigentumswohnung als Maisonettwohnung mit ca. 48 m² in einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr um 1680 mit 9 Wohneinheiten.

Verkehrswert: 34.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 5/24 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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