• Zuletzt aktualisiert: 31.05.2026

Aktenzeichen: 15 K 27-24‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 11.05.2026 00:05

Termin

Dienstag, 06. Oktober 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Friedensstraße 15, 39387 Oschersleben

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Verkehrswert

22.700,00 EUR

Grundbuch

von Oschersleben Blatt 9293(alt 4323), BVNr. 1 Gemarkung Oschersleben Flur 47 Flurstück 43/1 Wohnbaufläche, Friedensstraße 15 in Größe von 624 qm

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Oschersleben Blatt 9293 (alt 4323) jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteile an dem Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Oschersleben, Flur 47, Flurstück 43/1
Wohnbaufläche, Friedensstraße 15
Größe: 624 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Objekt ist bebaut mit einem eigengenutzten, freistehenden, zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1910, leicht renoviert, 1950 zu Wohnzwecken umgebaut) mit ungedämmten Dachflächen; Dachraum nicht begehbar, aber zugänglich. Heizung: Einzelöfen; Warmwasserversorgung: Elektroboiler. Es bestehen Bauschäden in Form von Feuchtigkeitsschäden im Dachbereich und Erdgeschoss, Risse in Wänden, Schäden im Außenputz, keine Dusche und Wanne im Bad. Dacheindeckung erneuerungsbedürftig. Der bauliche Zustand von Anbau und Schuppen ist schlecht. Erdeingriffe von mehr als 50 cm unterliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.12.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 22.700,00 €
Der jeweilige hälftige Miteigentumsanteil hat einen Wert von 11.350,00 €.

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer 41 nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind kein Nachweis im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1216 15 K 27/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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