• Zuletzt aktualisiert: 30.05.2026

Aktenzeichen: 15 K 20-24‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 11.05.2026 00:05

Termin

Dienstag, 03. November 2026, 10:30 Uhr

Objekt und Lage

Hadmerslebener Straße 2, 39387 Oschersleben (Bode) OT Alikendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Verkehrswert

66.300,00 EUR

Grundbuch

von Alikendorf Blatt 451, BV-Nr. 1, Flur 1, Flurstück 251 in Größe von 270 qm.

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Alikendorf Blatt 451 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Alikendorf, Flur 1, Flurstück 251
Wohnbaufläche, Hadmerslebener Straße 2
Größe: 270 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Teilunterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1950 nach Angaben des Eigentümers) mit teilweise Modernisierungen hinsichtlich Dacheindeckung, Fassade, teilweise neue Fenster sowie der Außentür. Das Gebäude insgesamt hat einen Modernisierungs- und Sanierungsstau. Die vorhandene Heizungsanlage und die Wärmedämmung entsprechen nicht den gültigen Standards. Die im Sockelbereich des Gebäudes erkennbaren Spuren von Putzablösungen deuten auf aufsteigende Feuchtigkeit hin. Das Gäste-WC im Dachgeschoss ist sanierungsbedürftig, eine Versorgung mit Warmwasser erscheint erforderlich. Der Innenausbau zeigt vielerorts einen Unterhaltungsstau.
Zum Bewertungsobjekt gehören noch zwei massive, nicht unterkellerte Nebengebäude. Eines davon ist ein vermutlich im Baujahr des Wohngebäudes als Stall errichtetes, zweigeschossiges, zuletzt als Abstell- und Hobbyräumlichkeit genutztes Gebäude mit Wellasbestplatten. Das andere ein eingeschossiger Anbau mit Pultdach und späterem Baujahr.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.08.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 66.300,00 €

Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Zimmer Nr. 47 zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Vereinbarung - eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 14 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 20/24 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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