• Zuletzt aktualisiert: 29.04.2025

Aktenzeichen: 15 K 18-23‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025 00:04

Termin

Dienstag, 02. September 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Halberstädter Straße 2a, 39387 Oschersleben

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Verkehrswert

57.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Oschersleben Blatt 6940 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Oschersleben, Flur 52, Flurstück 193/0
Gebäude- und Freifläche, Halberstädter Straße 2 A
Größe: 240 m²

Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.07.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 57.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 18/23 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.


Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)


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