Aktenzeichen: 15 K 13-24
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Beschreibung
Das im Grundbuch von Großalsleben Blatt 1661 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Großalsleben, Flur 2, Flurstück 36
Wohnbaufläche, Fabrikstraße 11-60
Größe: 6.965 m²
Objektbeschreibung:
Bebaut mit vier teilweise unterkellerten (Kriechkeller), zweigeschossigen, denkmalgeschützten, stark sanierungs- und modernisierungsbedürftigen, leerstehenden Mehrfamilienhäusern mit nicht ausgebauten Dachgeschossen und kleineren Nebengebäuden. Baujahr um 1864. Laut Baubehörde sind einige Gebäudeteile marode und stark einsturzgefährdet und es bestehen insoweit bereits baubehördliche Beschränkungen. Daher erfolgte auch keine Innenbesichtigung durch die Gutachterin. Bei den Hauptgebäuden handelt es sich um Kulturdenkmäler und die Beschränkungen des Denkmalschutzes sind einzuhalten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.07.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 1,00 €
Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1 (Haus 2 Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 13/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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