Aktenzeichen: 0038 a K 0011/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 103861 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 274, Flurstück 11/4
Wohnbaufläche, Sieverstorstraße
Größe: 819 m²
Achtung:
Der Verkehrswert wurde mit Beschluss vom 02.12.2025 - ohne Erstellung eines neuen Gutachtens - aktualisiert.
Das bisherige Gutachten behält im Übrigen seine Gültigkeit.
Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück ohne aktuelle Nutzung, Lage in 'zweiter Reihe' (hinter Sieverstorstraße 39/39a). Der Bereich des Bewertungsgrundstücks wird als allgemeines Wohngebiet bestimmt.
Der Entwicklungszustand des Grund und Bodens wird als Rohbauland eingestuft (Bebauungsplan Nr. 174-5 'Sieverstorstraße 39-51').
Auf Grund von Auffüllungen mit Abbruchmaterial ist von einem nicht geeigneten Baugrund auszugehen. Laut Gutachten begründet die ehemalige gewerbliche Nutzung als Lederwarenfabrik einen Altlastenverdacht - auch wenn keine Eintragungen im Altlastenregister bestehen. Baulastenverzeichnis ohne Eintragung.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 128.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes (hier: 12.800,00 €) im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512120003210
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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