• Zuletzt aktualisiert: 01.06.2026

Aktenzeichen: 9 K 56-25‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 11.03.2026 00:03

Termin

Mittwoch, 17. Juni 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 9, 39359 Grauingen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben

Verkehrswert

35.000,00 EUR

Grundbuch

Grauingen Blatt 262

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Grauingen Blatt 262 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Grauingen, Flur 2, Flurstück 83/2
Wohnbaufläche, Landwirtschaft
Dorfstraße (Grauingen) 9
Größe: 5.170 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück, mit zwei um ca. 1900 errichteten Gebäuden in massiver Bauweise; Gebäude 1 teilweise als Fachwerkkonstruktion ausgeführt mit Satteldach und Dachziegeleindeckung; Gebäude 2 mit Flachdach. Keine öffentliche Erschließung vorhanden; Zufahrt über zwei fremde Nachbargrundstücke. Bewertung nur aufgrund einer eingeschränkten Außenbesichtigung erfolgt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.10.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 35.000,00 €

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
zur IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115 - 9 K 56/25; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger:
Abwasserverband Haldensleben 'Untere Ohre', Haldensleben
Telefon: 03904 66806

Informationen zum Gläubiger

Abwasserverband Haldensleben "Untere Ohre", Haldensleben, Tel.: 03904/66806

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