• Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025

Aktenzeichen: 0031 K 0046/2023‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 17.04.2025 10:04

Termin

Dienstag, 10. Juni 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Nägepol, 39638 Gardelegen, Sichau

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03

Verkehrswert

32.000,00 Euro

Grundbuch

Sichau Blatt 724 Flur 11 Flurstück 40

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Sichau Blatt 724 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 6
Gemarkung Sichau, Flur 11, Flurstück 40
Wald, Am Nägelpol
Größe: 50.877 m²

Das Beschlagnahmegrundstück ist eine Fläche der Forstwirtschaft, Waldfläche, die in einem größeren Forst liegt.
Die Bestockung der Waldfläche besteht aus Kiefern (Bestandsalter ca. 85 bis 100 Jahre und Jungwuchs ca. 15 Jahre).
Das Grundstück liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet 'Drömling', im Vogelschutzgebiet 'Feldflur Kusey' und im Biosphärenreservat 'Drömling'.
Das Grundstück ist nicht verpachtet. Es wird nach Mitteilung des Sachverständigen bewirtschaftet von der forstwirtschaftlichen Vereinigung '---'. Diese koordiniert die Bewirtschaftung der Waldflächen der Eigentümer wie Kulturplanung, Waldschutz, Holzeinschlag und -vermarktung u.a..
Das Grundstück ist aufgrund seiner Größe nicht für eine Eigenjagd nutzbar.

Die erste Beschlagnahme erfolgte am 12.12.2023.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.12.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 32.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen auf der Geschäftsstelle (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 46/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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