Aktenzeichen: 0052 K 0056/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Die im Grundbuch von Klostermansfeld Blatt 2596 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstück 1263/173
Wohnbaufläche, Neue Straße 60
Größe: 1.772 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstück 1264/173
Grünanlage, Neue Straße
Größe: 432 m²
Objektbeschreibung:
lfd. Nr. 1: Es handelt sich um ein mit einem teilunterkellerten Einfamilienhaus mit voll ausgebautem Dachgeschoss und Nebengelass bebautes Grundstück. Das Wohnhaus wurde um 1930 errichtet und verfügt über ca. 154 m² Wohnfläche. Es herrscht allgemeiner Instandhaltungs- und Modernisierungsstau und es bestehen statische Mängel im Keller- und Erdgeschoss, die einer fachgerechten Sicherung bedürfen und mutmaßlich auf unkontrolliertes Wachstum eines unmittelbar am Wohnhaus wachsenden Baums zurückzuführen sind.
lfd. Nr. 2: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit Wildwuchs.
Die Belange des Denkmalschutzes sind bei beiden Grundstücken zu beachten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 87.900,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 82.000,00 €
lfd. Nr. 2: 5.900,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der regulären Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 56/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger
Hinweis
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