• Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026

Aktenzeichen: 0052 K 0031/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 18.02.2026 13:02

Termin

Donnerstag, 23. Juli 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 3, 06343 Mansfeld, Piskaborn

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Eisleben, Saal 321

Verkehrswert

27.000,00

Grundbuch

Piskaborn Blatt 384

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Piskaborn Blatt 384 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Piskaborn, Flur 5, Flurstück 4
Wohnbaufläche, Dorfstraße 3
Größe: 1.048 m²

Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein mit einem um 1900 erbauten Einfamilienwohnhaus mit ca. 118 m² Wohnfläche und Nebengelassen bebautes Grundstück.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.06.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 27.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 31/24

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger

Stadt Mansfeld, Tel. 034782-87137, Az. PK 3149

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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