Aktenzeichen: 0032 K 0083/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Die im Grundbuch von Wulkow Blatt 377 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 3
Gemarkung Wulkow, Flur 9, Flurstück 153/1
Landwirtschaftliche Fläche
Größe: 2.200 m²
lfd. Nr. 4
Gemarkung Wulkow, Flur 9, Flurstück 10008/0
Wohnbaufläche, OT Klein Wulkow - Am Dorfanger 9
Größe: 467 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
lfd. Nr. 3: Landwirtschaftliche Nutzfläche (Fläche: 2.200 m², mutmaßlich bewirtschaftet, keine Informationen zu Pachtbindung, vertragsfreier Zustand wird unterstellt).
lfd. Nr. 4: Grundstück bebaut mit einem freistehenden, ehemaligen Wohnhaus (Baujahr ca. 1900 als Gasthaus, Umbau ca. 1961 als Laden und Wohnhaus, ein- bis zwei Vollgeschosse, Wohnfläche ca. 228 m², nicht unterkellert, zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss, stark sanierungsbedürftig, seit langem leerstehend, Feuchtigkeits- und Vandalismusschäden, defekte Dacheindeckung, überaltert, umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig) und Nebengebäude (keine Angaben möglich), überwucherter Hofbereich.
Nachbargrundstück Am Dorfanger 7 ist denkmalgeschütztes Wohnhaus gemäß § 2 II Nr. 1 DenkmSchG LSA als Baudenkmal - Versteigerungsobjekt befindet sich im Umgebungsschutz des Denkmals.
Wasser- und Abwasseranschluss derzeit stillgelegt.
Wohnhausbesichtigung durch Gutachter nur im Erdgeschoss in Teilbereichen, keine Besichtigung des OG/DG/westlichen Grundstücksbereichs/Nebengebäude.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.08.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 7.900,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 3: 3.900,00 €
lfd. Nr. 4: 4.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.09 Haus 2) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512050000487 - 32 K 83/24
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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