• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026

Aktenzeichen: 0032 K 0029/2021‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 19.12.2025 07:12

Termin

Donnerstag, 12. Februar 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Waldstraße 1, 39319 Jerichow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

91.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Jerichow Blatt 2267

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Jerichow Blatt 2267 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Jerichow, Flur 6, Flurstück 32/20
Wohnbaufläche, Grünfläche, Waldstraße (Jerichow) 1
Größe: 600 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück mit einem Wohngebäude (Doppelhaushälfte mit eingeschossigem Anbau, nicht unterkellert, Wohnfläche ca. 96 m², Baujahr ca. 1935) und Schuppen; seit 2019 Modernisierungsarbeiten; nur eingeschränkte Außenbesichtigung durch den Gutachter erfolgt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.07.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 91.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 29/21 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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