• Zuletzt aktualisiert: 24.08.2025

Aktenzeichen: 0032 K 0027/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.07.2025 14:07

Termin

Donnerstag, 30. Oktober 2025, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

E.-Thälmann-Straße 15, 39245 Dannigkow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

202.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Dannigkow Blatt 555

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Dannigkow Blatt 555 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Dannigkow, Flur 2, Flurstück 218/58
Ernst-Thälmann-Straße 15
Größe: 1.267 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem Gebäudeensemble (2 Einfamilienhäuser, 1 Nebengebäude, Doppelgarage).
Gebäude 1: Einfamilienhaus, Wohnfläche ca. 124 m², 1 Vollgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss, kein Keller, eingeschossiger Anbau, Baujahr um 1900, sukzessive teilsaniert/teilmodernisiert seit 2010.
Gebäude 2: Einfamilienhaus, vermutlich Fachwerk/ehemaliger Stall, Wohnfläche 133 m², 1 Vollgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss, kein Keller, eingeschossiger Anbau, Baujahr um 1900.
Nebengebäude: Nebengebäude mit Anbauten, Fachwerk, Anbauten massiv, 1 Vollgeschoss, Dachgeschoss, vollunterkellert, Anbauten eingeschossig und nicht unterkellert, Nutzfläche ca. 80 m², bisher Lager.
Eine Innenbesichtigung zur Gutachtenerstellung war nur eingeschränkt möglich.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 17.11.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 202.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 27/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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