• Zuletzt aktualisiert: 03.03.2026

Aktenzeichen: 0032 K 0016/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 19.02.2026 15:02

Termin

Donnerstag, 21. Mai 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Martin-Schwantes-Straße 48, 39245 Gommern

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

100.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Gommern Blatt 3122

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Gommern Blatt 3122 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Gommern, Flur 8, Flurstück 20335
Wohnbaufläche, Martin-Schwantes-Straße 48
Größe: 341 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1900, modernisiert ca. 2000, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche insgesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²); weitere Nebengebäude auf dem Grundstück. Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet 'Altstadt', bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gemäß § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichsbetrag gemäß § 154 BauGB zu zahlen. Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 29.04.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 100.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 16/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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