• Zuletzt aktualisiert: 24.08.2025

Aktenzeichen: 0032 K 0014/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 30.06.2025 07:06

Termin

Mittwoch, 17. September 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Grätzer Hof 27, 39291 Möckern

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

300.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Möckern Blatt 2530

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Möckern Blatt 2530 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Möckern, Flur 3
Flurstück 10127, Grünanlage, Grünfläche, Grätzer Hof 27, Größe: 941 m²
Flurstück 10128, Wohnbaufläche, Grätzer Hof 27, Größe: 1.320 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem ca. 1949/1950 errichteten Wohnhaus; zwischen 2006 und 2017 in Abschnitten modernisiert; teilunterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; angebaute Veranda und Scheune; EG Wohnung 1 ca. 94 m²; DG Wohnung 2 über Scheune erreichbar, ca. 50 m²; teilweise Unterhaltungsstau (Innenausbau, Keller, Feuchtigkeitsschäden).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.07.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 300.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 14/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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