Aktenzeichen: 0032 K 0012/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
- Das im Gebäudegrundbuch von Dannigkow Blatt 21, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragene Gebäude
Gemarkung Dannigkow, Flur 4, Flurstück 38
Wohnbaufläche, Straßenverkehr, Gehölz, Landwirtschaft
Prödeler Weg 2
Größe: 2.819 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Freistehendes Einfamilienhaus mit Anbau (Wohnfläche ca. 172 m², EG, teilweise ausgebautes DG [Satteldach], vermutlich geringfügig teilmodernisiert und nicht unterkellert, partiell schadhafte Dacheindeckung, partielle Putzschäden an Fassade, Setzungsrisse in Fassade und fehlender Sockelputz, Instandhaltungsstau); massives Nebengebäude mit 2 Garagen; kleiner, massiver Schuppen ohne Tür.
Keine Innenbesichtigung durch den Gutachter.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 37.400,00 € - Das im Grundbuch von Dannigkow Blatt 711 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Dannigkow, Flur 4, Flurstück 38
Wohnbaufläche, Straßenverkehr, Gehölz, Landwirtschaft
Prödeler Weg 2
Größe: 2.819 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück, unregelmäßiger Zuschnitt, bebaut mit einem Einfamilienhaus (siehe 1. der Terminbestimmung). Das Grundstück befindet sich in mehreren Kampfmittelverdachtsgebieten - bei erdeingreifenden Maßnahmen ist das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 17.600,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 12/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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