Aktenzeichen: 0032 K 0002/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Jerichow Blatt 3199 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Jerichow, Flur 6, Flurstück 149/1
Wohnbaufläche, Grünanlage, Kleinwulkower Weg 4
Größe: 2.091 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus, Baujahr 1974, Wohnfläche ca. 124 m², vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, teilweise Sanierung und Modernisierung 1990-2000 (u.a. Fenster, Dach, Heizung, Fassade), teilweise Instandsetzungsbedarf (u.a. an Dachrinnen/Zäunen/Fenstern); Garage mit Anbau ca. 58 m², Baujahr 1974; Werkstatt mit Anbau ca. 54 m², Baujahr 1990.
Ergänzung: Aufgrund eines Brandes im November 2024 Brandschäden an der Treppe von Keller zum Erdgeschoss; Verschmutzungen im Haus infolge von Rauch und Ruß an allen Oberflächen, zwei durch Frosteinwirkung defekte Heizkörper, Brandschäden im Bereich der Garage und partiell an dem anschließenden Teil des Anbaus. Das Gutachten wurde diesbezüglich ergänzt und der Verkehrswert aufgrund der Schäden neu festgesetzt.
Hinweis:
Das Grundbuchblatt des bisher beschlagnahmten Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Jerichow Blatt 1555, wurde aus Gründen der Vereinfachung am 17.01.2025 geschlossen und auf das Grundbuch von Jerichow Blatt 3199 umgeschrieben. Weiterhin wurden Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks erfasst. Das hiesige Verfahren wird daher mit dem Grundbuch von Jerichow Blatt 3199 nebst den Angaben zu Wirtschaftsart und Lage fortgeführt.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.02.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 119.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 2/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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