• Zuletzt aktualisiert: 14.06.2025

Aktenzeichen: 0009 K 0032/2023‍

Eigentumswohnung, Ferienwohnung, Gewerbeobjekt, Wohnen/Gewerbe
Letzte Aktualisierung: 05.06.2025 11:06

Termin

Donnerstag, 04. September 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Zwischen den Städten, 06484 Quedlinburg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Quedlinburg, Adelheidstraße 02, Saal 205

Verkehrswert

60.000,00

Grundbuch

Quedlinburg Blatt 9334

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Quedlinburg Blatt 9334 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Quedlinburg, Flur 37, Flurstück 137/435
Wohnbaufläche, Zwischen den Städten
Größe: 294 m²

Bebauung/Nutzung:
Ehemalige Wassermühle, Baudenkmal, Gebäude mit Mansardenwalmdach stammt aus dem 18. und 19. Jahrhundert, Treppengiebel aus Backstein in den 1920er Jahren errichtet, dreigeschossig, zur Vermietung genutzt (Ferienwohnungen, Monteurzimmer etc.), Wohn- bzw. Nutzfläche ca. 585 m², sanierungsbedürftig, nur Außenbesichtigung erfolgt.

Verkehrswert: 60.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 32/23 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen durch Gläubiger:
Welterbestadt Quedlinburg
Telefon: 03946 905 570

Informationen zum Gläubiger

Siehe amtliche Bekanntmachung

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