• Zuletzt aktualisiert: 08.04.2026

Aktenzeichen: 0009 K 0021/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 07.04.2026 11:04

Termin

Donnerstag, 28. Mai 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Lauenburger Straße 2 A, 06485 Bad Suderode

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

AG Quedlinburg, Adelheidstraße 02, Saal 205

Verkehrswert

100.000,00

Grundbuch

Bad Suderode Blatt 880

Beschreibung

Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden das im Grundbuch von Bad Suderode Blatt 880 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Bad Suderode, Flur 2, Flurstück 647
Gebäude- und Freifläche, Lauenburger Straße 2 A
Größe: 386 m²

Bebauung/Nutzung:
Einfamilienhaus, Baujahr 1995, zweigeschossig mit Veranda und Balkon, unterkellert, Wohnfläche ca. 159 m².

Verkehrswert: 100.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 21/24 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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