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  • Zuletzt aktualisiert: 12.04.2025

Aktenzeichen: 0009 K 0006/2022‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 27.03.2025 10:03

Termin

Donnerstag, 10. Juli 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 80, 06493 Radisleben

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Quedlinburg, Adelheidstraße 02, Saal 205

Verkehrswert

34.000,00

Grundbuch

Radisleben Blatt 1058

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Radisleben Blatt 1058 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Radisleben, Flur 1, Flurstück 131
Wohnbaufläche, Grünfläche, Lange Dorfstraße 80
Größe: 1.390 m²

Bebauung/Nutzung:
Einfamilienhaus, freistehend, ohne Dachgeschossausbau, teilunterkellert mit Anbau zum Wohnhaus ohne Keller, Baujahr um 1880, Wohnfläche ca. 58 m². Nebengebäude und Schuppen/Stall vorhanden.

Verkehrswert: 34.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 6/22 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen durch Gläubiger:
Salzlandsparkasse
Telefon: 03925 99 54105

Informationen zum Gläubiger

Siehe amtliche Bekanntmachung

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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Zeitz: 4 Termine

Zerbst: 11 Termine

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