• Zuletzt aktualisiert: 22.10.2025

Aktenzeichen: 15 K 33-23‍

Gewerbeobjekt
Letzte Aktualisierung: 24.09.2025 00:09

Termin

Dienstag, 03. Februar 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Straße der Freundschaft 13, 39393 Hötensleben OT Ohrsleben

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Verkehrswert

siehe Beschreibung

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der nachfolgende Grundbesitz versteigert werden:
  1. Grundbuch von Ohrsleben Blatt 465

    BV Nr. 1
    Gemarkung Ohrsleben, Flur 2, Flurstück 159
    Landwirtschaftliche Betriebsfläche
    An der Umgehungsstraße
    Größe: 5.305 m²

  2. Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443

    BV Nr. 3
    Gemarkung Ohrsleben, Flur 3
    Flurstück 569/0, Freizeitanlage, Straße der Freundschaft 13, Größe: 685 m²
    Flurstück 570/0, Freizeitanlage, Straße der Freundschaft 13, Größe: 3.295 m²

    BV Nr. 4
    Gemarkung Ohrsleben, Flur 3, Flurstück 583
    Freizeitanlage, Straße der Freundschaft
    Größe: 3.487 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Es handelt sich um eine gewerblich eigengenutzte Reitanlage.

Der Grundbesitz in Blatt 443 ist grenzüberschreitend zusammen mit einer eingeschossigen, unbeheizten Reithalle (einschließlich Reithallenbande) mit sieben Pferdeboxen im Barockstil und angebautem Putzstall (Baujahr ca. 2005 gemäß Angaben) bebaut. Bei dem Putzstall ist die Dacheindeckung in Teilen funktionsuntüchtig und die Elektroanlage und Regenwasserableitung sind nach Angaben defekt. Auf der Reithalle und Stallanlage befindet sich eine Photovoltaikanlage (Aufdachanlage) zugunsten dritter Personen; erstellt wohl 2018.

Auf dem Flurstück 570 und 583 (zusammen) befinden sind noch eine Kaltlagerhalle mit unter einem Schleppdach angeordneten 4 Pferdeboxen (Baujahr ca. 1955) mit Schäden bei der Dachentwässerung.

Auf dem Flurstück 569 befindet sich noch ein eingeschossiger Pferdestall mit 7 Pferdeboxen mit Außenbereich und Zugang zum Putzstall. Des Weiteren ist das Dachgeschoss ausgebaut (darin befinden sich 2 Ferienwohnungen). Das Objekt ist derzeitig nicht beheizbar. Es liegt keine Genehmigung für die Wohnnutzung vor. Auch ist eine Beheizbarkeit aktuell nicht gegeben und die Wohnungen verfügen über keinen zweiten Rettungsweg.

Auf dem Flurstück 583 und 570 (zusammen) befindet sich jeweils noch ein weiteres ehemaliges Stallgebäude, als Pferdeställe geplant. Das Gebäude ist massiv, aber weist Mauerrisse und Feuchtigkeitsschäden auf, ist aktuell ohne Strom- und Wasseranschluss.

Auf dem Flurstück 570 befindet sich jeweils noch ein weiteres Stallgebäude mit drei Pferdeboxen und direktem Auslauf. Der baulicher Zustand ist zufriedenstellend.

Insgesamt stehen 29 Boxen bzw. Einstellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Nach Auskunft der Eigentümerin und der Bauordnungsbehörde sind zum Wertermittlungsstichtag lediglich 7 Pferdeboxen in Gebäude 1 zur Unterbringung von Pferden genehmigt. Die weiteren Einstellplätze sind aufgrund unterschiedlicher Missstände (u.a. geringere Durchgangshöhe, nicht geeignete Bodenbeläge) nicht genehmigt. Derzeit bestehen laufende Genehmigungsverfahren für die Genehmigung der weiteren Ställe. Das Objekt ist derzeitig nur über das benachbarte Flurstück (nicht Gegenstand der Versteigerung) mit den Medien Wasser und Strom verbunden.

Die unterschiedlichen Flurstücke des Objekts sowie das angrenzende Flurstück 508 (Straße der Freundschaft 13) bildeten in der Vergangenheit eine gemeinsame Nutzungseinheit (Reitanlage mit Wohnhaus). Ca. 2019 wurde die wirtschaftliche Einheit geteilt. Das Wohnhaus sowie das daran angebaute Nebengebäude stehen partiell auf dem bewertungsgegenständlichen Flurstück 570. Es existiert insofern ein Überbau, ausgehend vom benachbarten Flurstück 508 (mit dem Einfamilienhaus bebaut). Der Überbau wird überwiegend als Lagerhalle und Wohnhaus genutzt.

Auf den Flurstücken im Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443 befinden sich noch der Gastank (Miettank) zur Versorgung des benachbarten Einfamilienhauses. Weiterhin befinden sich an der nördlichen Grenze zwei Paddocks mit Wetterschutzunterständen sowie drei Weideställe. Im südlichen Bereich ein weiteres Paddock mit Wetterunterstand.

Der Grundbesitz in Blatt 465 ist bebaut mit drei Paddocks mit Wetterschutzunterständen sowie einem Stall/Carport (offen). Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück ein Güllebehälter; hieran besteht selbständiges Gebäudeeigentum eines Dritten; wird nicht mitversteigert.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.01.2024 in das jeweilige Grundbuch eingetragen.

Die Verkehrswerte (Einzel- und Gesamtwerte) wurden wie folgt festgesetzt:
Grundbuch von Ohrsleben Blatt 465 (BV Nr. 1: Flur 2, Flurstück 159): 31.000,00 €
Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443 (BV Nr. 3: Flur 3, Flurstücke 569/0 und 570/0): 160.000,00 €
Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443 (BV Nr. 4: Flur 3, Flurstück 583): 45.000,00 €
Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443 (BV Nr. 3: Flur 3, Flurstücke 569/0 und 570/0 und BV Nr. 4: Flur 3, Flurstück 583) beide zusammen: 190.000,00 €
Grundbuch von Ohrsleben Blatt 443 (BV Nr. 3: Flur 3, Flurstücke 569/0 und 570/0, BV Nr. 4: Flur 3, Flurstück 583) und Grundbuch von Ohrsleben Blatt 465 (BV Nr. 1: Flur 2, Flurstück 159) alle drei zusammen: 221.000,00 €
Zubehör in Form von Weidezelten, Pferdeboxen inklusive Paddock, Hallenbande, Gastank auf den Grundstücken Ohrsleben Blatt 443 (BV Nr. 3: Flur 3, Flurstücke 569/0, 570/0 und BV Nr. 4: Flur 3, Flurstück 583): 19.000,00 €

Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Gartenstraße 1, Haus 2, Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten (nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 33/23 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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