Aktenzeichen: 0015 K 0032/2023
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Wackersleben Blatt 904 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Wackersleben, Flur 20, Flurstück 28
Wohnbaufläche, Gartenstraße 27
Größe: 1.000 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem leerstehenden, geringfügig unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und einem eingeschossigen Eingangsvorbau mit Flachdach. Wohnfläche ca. 163 m². Baujahr zwischen 1850 und 1900 mit Sanierungen im Jahre 1990 bis 2000 (Erneuerung der Dacheindeckung), 2010 teilweise Erneuerung der Elektroinstallation. Es sind Bauschäden in Form von Beschädigungen an der Fachwerkkonstruktion sowie Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss, teils schadhafte Holzbalken am Dach, nicht sanierter Wasserschaden in der Dusche im Obergeschoss vorhanden. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein großes Scheunengebäude in mäßig bis schlechtem baulichen Zustand, eine Durchfahrt sowie eine massive Garage mit Flachdach, ein massiver Stall, ein kleiner Stall und eine massive Gartenhütte (alle in einem schlechten bzw. desolaten Zustand). Das Grundstück selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch in unmittelbarer Nähe eines Denkmalbereichs, so dass die Belange des Umgebungsschutzes zu beachten sind.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.12.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 47.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 32/23 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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