• Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025

Aktenzeichen: 15 K 23-24‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 10.07.2025 00:07

Termin

Dienstag, 04. November 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Badelebener Straße 39, 39365 Ummendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Verkehrswert

105.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Eigentümergemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Ummendorf Blatt 1261 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Ummendorf, Flur 1, Flurstück 731
Wohnbaufläche, Badelebener Straße 39
Größe: 701 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem eigengenutzten, teilweise unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit Nebengelassen in Form von einer ehemaligen Schmiede, einer massiven Scheune, einer überdachten Toreinfahrt und einem weiteren Gebäude. Baujahr ca. 1850 gemäß den gemachten Angaben mit Modernisierungen partiell seit 1991. Die eingebaute Heizungstechnik ist älter als 30 Jahre und modernisierungsbedürftig. Der Unterhaltungszustand ist insgesamt befriedigend. Keine energetischen Sanierungsmaßnahmen vorhanden. Schädlingsbefall im Dachgeschoss kann nicht ausgeschlossen werden. Wohnhaus und Nebengelass befinden sich in ein- bis zweiseitiger Grenzbebauung. Das Objekt ist zwischen zwei Baudenkmalen gelegen, so dass gemäß § 1 DSchG LSA der Umgebungsschutz zu beachten ist.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 17.10.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 105.000,00 €.

Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2, Zimmer 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 23/24 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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