• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026

Aktenzeichen: 0015 K 0015/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026 09:01

Termin

Dienstag, 05. Mai 2026, 14:00 Uhr

Objekt und Lage

Friedensstraße 4a, 39393 Völpke

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49

Verkehrswert

88.000,00.

Grundbuch

von Völpke Blatt 821, BV-Nr. 1, Flur 1, Flurstück 1058/32, Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen in Größe von 592 qm.

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Völpke Blatt 821 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Völpke, Flur 1, Flurstück 1058/32
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen
Friedensstraße 4a
Größe: 592 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem eigengenutzten, freistehenden Einfamilienhaus auf massivem Kellergeschoss, errichtet in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts mit ausgebautem Dachgeschoss und straßenseitigem Haustürvorbau sowie einem hofseitigen Garagenanbau und einem gartenseitigen, balkonartigen Anbau. Es besteht ein Grenzüberbau auf das benachbarte Grundstück. Das Wohnhaus befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Begutachtung von Innen hat nicht stattgefunden. Es bestehen Bauschäden in Form von äußerlich sichtbaren Feuchteschäden im Grundmauerwerk des Kellergeschosses, Rissbildungen am straßenseitigen Hauszugang und desolater Dacheindeckung und Dachentwässerung an/bei den Nebengebäuden.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.06.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 88.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Gutachten kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 15/23 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.


Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)


Informationen zum Gläubiger

Kontaktperson der Gläubigerin: Heiko Kaiser Immobilien, Schloßstraße 4, 06366 Köthen; kaiser@hkimmo.de; Tel: 03496211445

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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