• Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025

Aktenzeichen: 0038 a K 0005/2025‍

Einfamilienhaus, Reihenhaus
Letzte Aktualisierung: 16.12.2025 10:12

Termin

Mittwoch, 04. März 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Zum Friedensweiler 5a, 39114 Magdeburg, Berliner Chaussee

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Magdeburg, Saal 1

Verkehrswert

300.000,00

Grundbuch

Magdeburg Blatt 100375

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 100375 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 724, Flurstück 10311
Wohnbaufläche, Zum Friedensweiler
Größe: 320 m²

Objektbeschreibung:
Reihenmittelhaus, Baujahr 2015/2016, zurzeit bewohnt (Eigennutzung), Wohnfläche ca. 97 m², nicht unterkellert. Zwei offene Stellplätze im Eingangsbereich.
Lage innerhalb einer Deichanlage/Hochwasserschutz.
Die im Haus befindliche Küche (Möbel und Geräte) wird nicht mitversteigert.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.04.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 300.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 5/25 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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