Aktenzeichen: 0031 K 0003/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Gardelegen Blatt 7951 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gardelegen, Flur 16, Flurstück 1182
Wohnbaufläche, Am Aschberg 8
Größe: 168 m²
Das Beschlagnahmegrundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen, unterkellerten Reihenendhaus (Stadthaus) mit vermutlich voll ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1982) und einem Nebengebäude (Geräteschuppen).
Dem äußeren Anschein nach ist der bauliche Zustand des augenscheinlich nach der Wende nicht modernisierten Reihenendhauses befriedigend. Größere Schäden und größerer Instandhaltungsstau wurden von außen nicht festgestellt. Es ist zu unterstellen, dass der Ausstattungsstandard einem mittleren DDR-Standard entspricht und nicht zeitgemäß ist.
Der bauliche Zustand des Nebengebäudes ist mangelhaft. Es bestehen erheblicher Instandhaltungsstau und wirtschaftliche Wertminderung (Dacheindeckung mit Asbestzementwellplatten).
Das Reihenendhaus ist von der Straße Am Aschberg zugänglich. Vom Marienkirchplatz besteht eine Zufahrt zu dem Grundstück.
In der Mauer der Einfriedung längs des Marienkirchgangs ist ein tiefer vertikaler Riss.
Das Beschlagnahmegrundstück ist unbewohnt. Es liegt im Denkmalbereich 'Kernstadt' sowie im gleichnamigen archäologischen Flächendenkmal. Die Gebäude auf dem Grundstück sind keine Einzeldenkmale.
Die erste Beschlagnahme wurde bewirkt am 21.03.2025.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.03.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 116.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen auf der Geschäftsstelle (Zimmer Nr. 5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 3/25 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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