• Zuletzt aktualisiert: 19.05.2025

Aktenzeichen: 0031 K 0002/2024‍

Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 06.05.2025 15:05

Termin

Dienstag, 01. Juli 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Hinter dem breiten Soll, Vorn am salauer Berg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03

Verkehrswert

26.400,00 EUR

Grundbuch

Potzehne Blatt 351

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Potzehne Blatt 351 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Potzehne, Flur 3, Flurstück 65/24
Wald, Hinter dem breiten Soll
Größe: 16.320 m²

Gemarkung Potzehne, Flur 4, Flurstück 104/1
Wald, Vorn am Salauer Berg
Größe: 21.800 m²

Bei dem Beschlagnahmegrundstück handelt es sich um ein forstwirtschaftliches Grundstück, zwei Waldflächen, die jeweils in einem größeren Forst liegen.
Das Grundstück wird von einer Forstgemeinschaft bewirtschaftet, die u.a. Kulturplanung, Waldschutz, Holzeinschlag und -vermarktung koordiniert.
Die Flurstücke sind nicht verpachtet.
Die Bestockung des Flurstücks 65/24 besteht überwiegend aus Kiefern (Alter 87/103 Jahre) und die des Flurstücks 104/1 nur aus Kiefern (Alter 42/71 Jahre).

Die erste Beschlagnahme wurde am 02.02.2024 bewirkt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.02.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 26.400,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen auf der Geschäftsstelle (Zimmer Nr. 1.16) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 2/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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