• Zuletzt aktualisiert: 01.06.2025

Aktenzeichen: 0052 K 0053/2022‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 16.05.2025 09:05

Termin

Dienstag, 12. August 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Stedtener Straße 2, 06317 Seegebiet Mansfelder Land

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Eisleben, Saal 321

Verkehrswert

66.000,00

Grundbuch

Röblingen Blatt 1871

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Röblingen Blatt 1871 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Röblingen, Flur 5, Flurstück 150
Wohnbaufläche, Stedtener Straße 2
Größe: 791 m²

Objektbeschreibung:
Ein mit einer ca. 1953 errichteten, teilunterkellerten Einfamiliendoppelhaushälfte nebst Nebengelass bebautes Grundstück. Wohnfläche ca. 53 m². Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstau. Das Grundstück unterliegt der Zwangsverwaltung und ist vermietet. Heizbar mittels Elektroheizung (Nachtspeicher) und Kachelofen. Genehmigungspflichten nach § 14 I und II Denkmalschutzgesetz LSA sind zu beachten.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.11.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 66.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der regulären Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 53/22

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger

Rechtsanwältin Müller, Az. 5322374/22/0 BST, Tel. 06101-5050966

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