Aktenzeichen: 0052 K 0019/2023
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Der im Wohnungsgrundbuch von Röblingen Blatt 1592, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
1/4 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Röblingen, Flur 15, Flurstück 115/31
Wohnbaufläche, Grünfläche
Kirchstraße 9/10, abweichende Anschrift: Kühler Morgen 3a
Größe: 3.692 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss und Obergeschoss des Hauses Nr. 3, Kirchstraße 9, mit Sondernutzungsrecht an einem Gebäudeteil an westlicher Giebelwand - Bühnengebäude und einer Freifläche quer durch das Grundstück verlaufend, Nr. 3 des Aufteilungsplanes.
Detaillierte Objektbeschreibung:
Freistehendes, vermutlich vor 1930 errichtetes Einfamilienhaus mit 'Erweiterungsbau', Sanierung um 2002, ca. 250 m² angenommene Wohnfläche, Sondernutzungsrecht an ca. 1.750 m² Freifläche/Garten. Denkmalschutzvorschriften sind zu beachten. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Gebäude bewohnt.
Hinweis: Das Gutachten bezeichnet nur den hälftigen Miteigentumsanteil als Versteigerungsobjekt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das gesamte Wohnungseigentum mit einem Gesamtverkehrswert in Höhe von 100.000,00 € im Termin ausgeboten wird.
Die Begutachtung erfolgte nur nach eingeschränktem äußeren Eindruck.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.05.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 100.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der regulären Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 19/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger
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