• Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025

Aktenzeichen: 0032 K 0059/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 23.09.2025 14:09

Termin

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Karower Straße 23, 39307 Genthin

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Verkehrswert

9.000,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch von Genthin Blatt 7495

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Genthin Blatt 7495 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Genthin, Flur 6, Flurstück 10563
Wohnbaufläche, Karower Straße 23
Größe: 877 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem unbewohnbaren, nicht nutzbaren, zweigeschossigen Wohnhaus mit Anbau (Baujahr ca. 1900, Aufstockung ca. 1980er Jahre, Leerstand seit 8 Jahren, unterdurchschnittlicher Zustand, Anbau in Teilen bereits zusammengefallen) und Nebengebäuden/Schuppen (unterdurchschnittlicher Zustand); verwahrloste Außenanlagen; stark verwahrloster, vermüllter, verschmutzter Gesamtzustand. Die baulichen Anlagen wurden als abrissbedürftig eingestuft. Aktuell kein Stromanschluss.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.10.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 9.000,00 €

Es ist mit einem geringsten Bargebot von ca. 4.000,00 € zu rechnen.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 59/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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