• Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0172/2023‍

Einfamilienhaus, Kfz-Stellplatz/Tiefgarage, Land-/Forstwirtschaft, Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.07.2025 14:07

Termin

Dienstag, 21. Oktober 2025, 10:30 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 3, 16816 Neuruppin, Nietwerder

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

408.000,00 Euro

Grundbuch

Nietwerder Blatt 565

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Nietwerder Blatt 565 BV Nr. 2

Gemarkung Nietwerder, Flur 1, Flurstück 503
Gebäude- und Freifläche
Dorfstraße 3, Wuthenower Weg 5
Größe: 1.700 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ehemaliger Dreiseitenhof in 16816 Neuruppin OT Nietwerder, Dorfstraße 3/Wuthenower Weg 5, bebaut mit einem Bauernhaus (Baujahr vermutlich 1928), Doppelgarage, einem zum Wohnhaus umgebauten, ehemaligen Stall und einer teilweise zum Wohnen umgebauten Scheune.

Verkehrswert: 408.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Tel. 03391 811237

Informationen zum Gläubiger

Tel. 03391/811237

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