• Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0162/2023‍

Land-/Forstwirtschaft, Mehrfamilienhaus, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 10.07.2025 11:07

Termin

Dienstag, 14. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 43, 16833 Fehrbellin, Tarmow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

104.000,00 Euro

Grundbuch

Tarmow Blatt 308

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Tarmow Blatt 308 BV Nr. 6

Gemarkung Tarmow, Flur 103, Flurstück 34
Gebäude- und Freifläche
Dorfstraße (OT Tarmow) 43
Größe: 2.570 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16833 Fehrbellin OT Tarmow, Dorfstraße 43 (ehemaliger Vierseitenhof), bebaut mit einem denkmalgeschützten Bauernhaus (Wohnfläche ca. 203 m²) mit 2 Wohnungen, zwei ehemaligen Ställen, Doppelgarage und weiteren Nebengebäuden.

Verkehrswert: 104.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Tel. 07141 1675 4260

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