• Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0049/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 16.05.2025 09:05

Termin

Dienstag, 05. August 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Umberto-Nobile-Straße 5, 16816 Neuruppin

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

439.000,00 Euro

Grundbuch

Neuruppin Blatt 9367

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neuruppin Blatt 9367 BV 1

Gemarkung Neuruppin, Flur 12, Flurstück 1504
Gebäude- und Freifläche, Umberto-Nobile-Straße 5
Größe: 758 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16816 Neuruppin, Umberto-Nobile-Straße 5, bebaut mit einem nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr 2012, Wohnfläche ca. 169 m², fehlende Innenbesichtigung).

Die auf dem Dach befindliche Photovoltaikanlage ist nicht von der Beschlagnahme erfasst und wird nicht mitversteigert.

Verkehrswert: 439.000,00 €


Der Versteigerungsvermerk ist am 26.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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