• Zuletzt aktualisiert: 20.05.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0004/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 29.04.2025 15:04

Termin

Freitag, 04. Juli 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Zum Milchof 1, 16835 Vielitzsee, Vielitz

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 317

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Vielitz Blatt 416

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Vielitz Blatt 416 BV Nr. 49

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Vielitz, Flur 4, Flurstück 586
    Gebäude- und Freifläche, Zum Milchhof 1
    Größe: 1.004 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einer Villa mit Einliegerwohnung (Baujahr 2008, Wohnfläche 348,48 m²) in 16835 Vielitzsee OT Vielitz, Zum Milchhof 1.

    Verkehrswert: 500.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Vielitz Blatt 416 BV Nr. 50

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Vielitz, Flur 4, Flurstück 596
    Erholungsfläche, Zum Milchhof 1
    Größe: 1.533 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einer Villa mit Einliegerwohnung (Baujahr 2008, Wohnfläche 348,48 m²) in 16835 Vielitzsee OT Vielitz, Zum Milchhof 1.

    Verkehrswert: 33.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 533.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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