• Zuletzt aktualisiert: 20.05.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0124/2023‍

Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 16.05.2025 07:05

Termin

Mittwoch, 30. Juli 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Ruppiner Straße 24, 16766 Kremmen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Kremmen Blatt 2049

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Kremmen Blatt 2049 BV 1

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Kremmen, Flur 28, Flurstück 56
    Größe: 52 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einem Zweifamilienhaus mit Anbau (Baujahr 1912, Wohnfläche ca. 145 m²) und Nebengebäude in 16766 Kremmen, Ruppiner Straße 24.

    Verkehrswert: 17.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Kremmen Blatt 2049 BV 3

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Kremmen, Flur 28, Flurstück 364
    Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Ruppiner Straße 24
    Größe: 179 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einem Zweifamilienhaus mit Anbau (Baujahr 1912, Wohnfläche ca. 145 m²) und Nebengebäude in 16766 Kremmen, Ruppiner Straße 24.

    Verkehrswert: 177.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 194.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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