Termin
Mittwoch, 15. Oktober 2025, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
Hauptstraße 85, 67304 Eisenberg (Pfalz)
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Verkehrswert
Lfd. Nr. 1, Blatt 4155 Verkehrswert: 150.000,00 Euro Lfd. Nr. 2, Blatt 4156 Verkehrswert: 340.000,00
Grundbuch
Eisenberg Blatt 4155 und 4156
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 1/2 an den Räumen im EG, der Garage, sowie dem Kellerraum, im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 1 bezeichnet. 4155 BV 1 2 1/2 an der Wohnung im OG einschl. Terrasse, dem Abstellraum und Kellerraum im EG. Im Aufteilungsplan jeweis mit Nr. II bezeichnet. 4156 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Eisenberg 45 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 85 720 | Lfd. Nr. 1, Blatt 4155 Gem. Gutachten handelt es sich um Teileigentum, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Erdgeschoss, der Garage sowie dem Kellerraum im Aufteilungspaln jeweils mit Nr. 1 bezeichnet. Es bestehen Sondernutzungsrechte für WE II an dem über der Wohnung gelegenen Dachboden/Speicher. Es handelt sich um ein Wohn-/Geschäftshaus mit Anbauten und Garage. Das Teileigentum besteht aus 1 Büroabteil, 1 Wohnung im EG sowie der Garage. Wohnfläche ca. 115 m². Verkehrswert: 150.000,00 Euro Lfd. Nr. 2, Blatt 4156 Gem. Gutachten handelt es sich um Wohnungseigentum, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im OG einschließlich Terrasse, dem Abstellraum und Kellerraum im EG. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit Anbauten. Das Wohnungseigentum besteht aus 2 Wohnungen. Wohnfläche ca.215 m². Verkehrswert: 340.000,00 Euro Der Versteigerungsvermerk ist am 22.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 21.11.2024 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Informationen zum Gläubiger
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