Termin
Donnerstag, 19. März 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Hauptstraße 24, 67294 Ilbesheim
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Verkehrswert
Objektbeschreibung BV 1, Fl.St. 187 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Wohnhaus mit Anbauten, das sich augenscheinlich (stark eingeschränkte Außenbesichtiung) im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Sanierung/Modernisierung befindet. Verkehrswert: 50.600,00 Euro Objektbeschreibung BV 2, Fl.St. 188 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Nebengebäude. Verkehrswert: 28.400,00 Euro
Grundbuch
Ilbesheim Blatt 784
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) 187 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 24 480 784 BV 2 Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) 188 Gartenland ebenda 270 784 | Objektbeschreibung BV 1, Fl.St. 187 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Wohnhaus mit Anbauten, das sich augenscheinlich (stark eingeschränkte Außenbesichtiung) im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Sanierung/Modernisierung befindet. Verkehrswert: 50.600,00 Euro Objektbeschreibung BV 2, Fl.St. 188 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Nebengebäude. Verkehrswert: 28.400,00 Euro Ausweislich des Gutachtens wird empfohlen, die beiden Flurstücke gemeinsam zu ersteigern, da aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung nicht bekannt ist, ob es sich um eine wirtschaftliche und technische Einheit handelt oder nicht. Es besteht insgesamt Denkmalschutz. Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 24.10.2025. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.