Termin
Mittwoch, 22. Juli 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Hengstbacherhof 7, 67822 Hengstbacherhof
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 1
Verkehrswert
Lfd. Nr. 1 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 341,00 Euro Lfd. Nr. 2 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 1.340,00 Euro Lfd. Nr. 3 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 6,00 Euro Lfd. Nr. 4 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2,00 Euro Lfd. Nr. 5 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.210,00 Euro Lfd. Nr. 6 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.750,00 Euro Lfd. Nr. 7 Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes. Verkehrswert: 81.500,00 Euro Lfd. Nr. 8 Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit. Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens. Verkehrswert: 26.126,00 Euro Lfd. Nr. 9 Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche Einheit Verkehrswert: 109.226,00 Euro Lfd. Nr. 10 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 990,00 Euro
Grundbuch
Sankt Alban Blatt 559
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Sankt Alban lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sankt Alban 992/4 Landwirtschaftsfläche Am Oberndorfer Wald 1.364 559 BV 5 2 Sankt Alban 926 Landwirtschaftsfläche Am Hirtenhaus 5.350 559 BV 10 3 Sankt Alban 906/3 Landwirtschaftsfläche In den Gartenwiesen 23 559 BV 13 4 Sankt Alban 933 Landwirtschaftsfläche\Am Hirtenhaus 80 559 BV 14 5 Sankt Alban 990 Landwirtschaftsfläche In den Pfuhlwiesen 8.830 559 BV 15 6 Sankt Alban 930/1 Landwirtschaftsfläche Am Hirtenhaus 11.003 559 BV 21 7 Sankt Alban 935/2 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 7 1.124 559 BV 24 8 Sankt Alban 937/2 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 286 559 BV 26 9 Sankt Alban 985/4 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 1.156 559 BV 28 10 Sankt Alban 988/5 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 3.959 559 BV 31 | Lfd. Nr. 1 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 341,00 Euro Lfd. Nr. 2 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 1.340,00 Euro Lfd. Nr. 3 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 6,00 Euro Lfd. Nr. 4 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2,00 Euro Lfd. Nr. 5 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.210,00 Euro Lfd. Nr. 6 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.750,00 Euro Lfd. Nr. 7 Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes. Verkehrswert: 81.500,00 Euro Lfd. Nr. 8 Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit. Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens. Verkehrswert: 26.126,00 Euro Lfd. Nr. 9 Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche Einheit Verkehrswert: 109.226,00 Euro Lfd. Nr. 10 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 990,00 Euro Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 25.04.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.